PSG - Infos für Zeug(Innen) und/oder Vertrauenspersonen


Welche Situationen könnten passiert sein?

  • Jemand hat eine andere Person mit anzüglichen Sprüchen belästigt
  • Jemand wirft einer anderen Person immer wieder anzügliche Blicke zu
  • Jemand hat eine andere Person vorsätzlich an Intimstellen angefasst
  • Jemand hat eine andere Person gezwungen mit ihm/ihr allein in einen Raum oder ins Auto zu steigen, obwohl dieser Person das unangenehm war
  • Jemand hat eine andere Person zu sexuellen Handlungen gezwungen

Wie verhält man sich, wenn sich jemand mir anvertraut?

  1. Der Schutz der betroffenen Person steht IMMER an erster Stelle
  2. Ruhe bewahren und wohlüberlegt handeln
  3. Zuhören und Glauben schenken - nimm die Person ernst - auf keinen Fall die Situation bagatellisieren, übergehen oder negieren!
  4. Nach dem Gespräch die Aussagen protokollieren
  5. Mit den Informationen vertraulich umgehen - keine Entscheidung über den Kopf der betroffenen Person hinweg fällen
  6. Professionelle Hilfe holen

Zu was ist ein(e) Zeuge(in)/Vertrauensperson verpflichtet?

Wie bei der ersten Hilfe besteht eine Pflicht zur Notfallversorgung:

  • Handlungspflicht - man darf nicht wegsehen
  • Maßnahmen ergreifen, um die betroffene Person vor weiterer sexualisierter Gewalt zu schützen
  • Schwerwiegende Fälle sollten an die Profis weitergegeben werden

Ansprechpartnerin im BLMF:

Dr. Christine Hoffmann

 

psg@blmf.de


Professionelle Ansprechpartner:

Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch:

 

0800 22 55 530

 

Telefonzeiten: 

Mo, Mi, Fr: 9:00 bis 14:00 Uhr

Di, Do: 15:00 bis 20:00 Uhr

 

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Vorgehen im Verdachtsfall:

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